AGB

Geschäfts - und Lieferbedingungen der Druckerei Fuchs GmbH Stand 01. Juni 2020
I. GELTUNGSBEREICH
II. GEGENLEISTUNG
III. ZAHLUNG
IV. ZAHLUNGSVERZUG
V. LIEFERUNG
VI. BEANSTANDUNGEN
VII. GEWÄHRLEISTUNG DES AUFTRAGGEBERS
VIII. GEWÄHRLEISTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
IX. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
X. AGENTUREN
XI. VERWAHREN, VERSICHERUNG
XII. PERIODISCHE ARBEITEN
XIII. EIGENTUM, URHEBERRECHT
XIV. IMPRESSUM
XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT


I. GELTUNGSBEREICH
1.) Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2.) Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

II. GEGENLEISTUNG
1.) Die im Angebot der Druckerei Fuchs GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der Druckerei Fuchs GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise der Druckerei Fuchs GmbH gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.) Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3.) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.


III. ZAHLUNG
1.) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen Mehrwertsteuer) ist nach Lieferung zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

2.) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.

3.) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §§ 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Druckerei Fuchs GmbH ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.

4.) Nachträgliche Änderungen der Rechnung auf Veranlassung des Auftraggebers wird mit einer Aufwandspauschale von 5,00 € in Rechnung gestellt.

IV. ZAHLUNGSVERZUG
1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Druckerei Fuchs GmbH Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Druckerei Fuchs GmbH auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. LIEFERUNG
1) Den Versand nimmt die Druckerei Fuchs GmbH für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Druckerei Fuchs GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3) Gerät die Druckerei Fuchs GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der Druckerei Fuchs GmbH als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Druckerei Fuchs GmbH gegen den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Druckerei Fuchs GmbH ab. Die Druckerei Fuchs GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.

6) Der Druckerei Fuchs GmbH steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbezahlungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI. BEANSTANDUNGEN

1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Druckerei Fuchs GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei der Druckerei Fuchs GmbH eintrifft.

3) Bei berechtigten Beanstandungen ist die Druckerei Fuchs GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Druckerei Fuchs GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. §§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Druckerei Fuchs GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Druckerei Fuchs GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Druckerei Fuchs GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Druckerei Fuchs GmbH von ihrer Haftung befreit, wenn sie seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die Druckerei Fuchs GmbH haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der Druckerei Fuchs GmbH nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

7) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2000 kg auf 15 %.

VII. GEWÄHRLEISTUNG DES AUFTRAGGEBERS
1.) Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte.

2.) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Druckerzeugnisherstellung. 3.) Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Erstellt den Auftragnehmer von allen Wettbewerbs-, Urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, Wettbewerbs-, marken-, Urheber- oder namensrechtliche sowie sonstige Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG DES AUFTRAGGEBERS
1.) Änderungen an dem übermittelten Korrekturabzug müssen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang mitgeteilt werden. Für verspätete Korrekturen wird die Haftung ausgeschlossen.

2.) Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Zugang des Endlayoutes des Vertragsgegenstandes bzw. nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungsund/ oder Haftungsanspruch.

3.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommenes Druckwerk zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch leichte Farbabweichungen aufgrund der vom Auftraggeber gewünschten Papierqualität bzw. Druckweise.

4.) Bei unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Bei Lieferung der Nachbesserung übergibt der Auftraggeber dem Spediteur die mangelhafte Ware. Sollte diese nicht oder nicht vollständig an den Spediteur übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber mit einer separaten Berechnung dieser fehlenden Stückzahl zum beauftragten Preis, reduziert auf diese Stückzahl, bereit. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises oder Rück- gängigmachung des Auftrages. Schadensersatz kann nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung geltend gemacht werden.

5.) Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rückfriftsrechf der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.

IX. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
1.) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Auftragnehmer nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflicht- verletzungen wird die Haftung ausgeschlossen.

2.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

3.) Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

X. AGENTUREN
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

XI. VERWAHREN, VERSICHERUNG

1.) Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Druckerei Fuchs GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Druckerei Fuchs GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

XII. PERIODISCHE ARBEITEN
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIII. EIGENTUM, URHEBERRECHT
1.) Die von der Druckerei Fuchs GmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, erstellte Daten, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Druckerei Fuchs GmbH und werden nicht ausgeliefert.

2.) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Druckerei Fuchs GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XIV. IMPRESSUM
Die Druckerei Fuchs GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist in jedem Fall Neumarkt in der Oberpfalz. 2.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.